Artikel mit dem Tag „Komasaufen”
Komasaufen kann teuer werden
Schon gewusst? Nach §20 Nr. 2 Gaststättengesetz ist es in Deutschland verboten,
in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen.
Scheinbar haben die Ordnungsämter diese Einkommensmöglichkeit bislang nicht erkannt, aber nach der momentanen Diskussion ums Komasaufen könnte sich das jetzt ja ändern.
Das Gaststättengesetz ist nach der Föderalismusreform 2006 übrigens Ländersache, das zitierte Bundesgesetz gilt nur noch übergangsweise. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Bayern auch diese Regelung etwas liberaler angehen wird, sonst dürfte es bei konsequenter Anwendung zu massiven Einnahmeausfällen beim Oktoberfest kommen.