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Nun ist Widerstand geboten

Die Zeit freundlicher Kritik und ständiger Mahnung, bei der Terrorismusbekämpfung Augenmaß zu wahren, geht zu Ende. Nun ist Widerstand geboten. Unter der neuen „Sicherheitsarchitektur“, die der Innenminister Schäuble plant, verbirgt sich die Verwandlung der Bundesrepublik in einen Überwachungsstaat.

Das sagt nicht etwa irgendein naiver Datenschützer oder linker Spinner, sondern mit Burkhard Hirsch jemand, der zu Hochzeiten der RAF selbst Innenminister war. In seinem Artikel in der Süddeutschen fasst er die Entwicklung der letzten Jahre zusammen.


Kommentare:

  1. 1 · reizzwecke am 5. April 2007, 22:53 Uhr

    Da hat mir der Ausspruch “Vom Attentatsopfer zum Rollstuhltäter” gefallen. Irgendwie passts.


  2. 2 · Zapp am 5. April 2007, 23:57 Uhr

    Pispers ist halt klasse. Der alte Mann und das Netz von Thomas Knüwer fand ich aber auch nicht schlecht und Udo Vetter kommt im law blog aus dem Wettern ja auch kaum noch raus.

    Aber irgendwie befürchte ich, dass vielen der Trend gar nicht klar ist. So gesehen ist der Artikel in der Süddeutschen mal eine gute Zusammenfassung der Lage, auf die man auch Leute verweisen kann, die mit Internetquellen sonst nichts anfangen können.


  3. 3 · reizzwecke am 6. April 2007, 00:58 Uhr

    Ich habe einfach Angst. Schiss vor dem Polizeistaat.
    Hatten vor Kurzem so ein Erlebnis: Mein Jr will mitten in der Woche (Winterferien) mittags in die Nachbarstadt zu seinen Kumpels fahren. Er geht zum Bahnhof, setzt sich da auf eine Bank. Hände in den Taschen, es ist kalt. Er ist allein, kein Mensch auf dem Bahnhof und in der Halle.
    Kommen zwei Beamte der Bundespolizei, ehem BGS. Junge Kerle. Ob er sich ausweisen kann fragt ihn der Eine. Klar. Er gibt seinen Ausweis, soll die Taschen leeren, wird durchsucht. Der Eine geht mit seinem Ausweis weg, telefoniert, kommt wieder. Ob gegen Jr schon mal ermittelt wurde. Antwort: Nein.
    Er soll noch mal genau überlegen. Wieder: Nein.
    Aber da war doch mal ‘ne Brandstiftung in der Schule?! “Ja, aber das war ich nicht und es wurde nicht ermittelt.” Das geht noch bisschen hin und her, schließlich haben sie genug, der Eine weist ihn noch darauf hin, dass sie ihn auch hätten verhaften können, weil er die Hände in den Hosentaschen hatte.

    Ich habe Jr abends aus der Nachbarstadt abgeholt, da hat er mir das Ding erzählt. Erstmals hörte ich da auch von dieser seltsamen Brandstiftung. Er war während einer Unterrichtsstunde mal auf der Toilette, kam zurück und keine 10 Minuten später in der Pause kamen Direktor und Klassenlehrer und durchsuchten seine Sachen, fanden aber nichts. Keine Anhaltspunkte wie Feuerzeug oder so. Vielleicht wurde auch der “Täter” gefunden, jedenfalls hielt man es nicht mal für nötig, mich zu informieren. Das war 2004, der Bursche war 14 Jahre alt.Hätte es irgendeine Ermittlung oder so gegeben, hätte ich das gewusst.
    Woher kamen also die Infos für den BGSer?
    Für mich steht die Frage: Wie weit werden wir schon überwacht und wissen es nur nicht? Welche Daten werden schon gesammelt und liegen irgendwo herum?

    Wir waren am nächsten Tag bei der Polizei, haben uns erkundigt, was man machen kann. “Beim BGS anrufen, beschweren Sie sich!”
    Haben wir gemacht. In der Dienststelle dort sagte man mir, dass keinerlei Daten vorliegen. Hm…

    Das war zu der Zeit, als Hooligans in Leipzig Jagd auf Polizisten gemacht haben. Und ich frage mich ernsthaft, was, wenn die “Grünen” – egal welches Abzeichen, mit jungen Burschen so umgehen, erwarten sie, wenn die anderen mal in der Überzahl sind, und vielleicht durch Masse und auch Alk sich stark fühlen?

    Worüber wundern wir uns noch?


  4. 4 · Zapp am 6. April 2007, 12:47 Uhr

    Oha, das ist aber mal eine wirklich üble Geschichte. Welche Straftat man wohl begeht, wenn man die Hände in den Hosentaschen hat?

    Dein Kommentar hat mich an einen Ausschnitt aus dem Volkszählungsurteil erinnert, den ich mal bei der Wikipedia gelesen habe:

    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. (Quelle)

    Ich denke, wir sind gerade dabei, diese Grenze zu überschreiten. Schäubles Hinweis, dass “anständige” Leute ja nichts zu befürchten hätten (taz, law blog), und die immer weitergehende und absolut unüberschaubare Vernetzung der staatlichen Datenbanken zielen doch gerade auf eine Verhaltensänderung aufgrund ständiger Überwachung ab.

    Als es um die Einführung der Autobahnmaut ging, haben alle betont, dass es eine rein technische Entscheidung gewesen sei, das System mit den Kamerabrücken auszuwählen und dass niemand die Absicht hat, eine Mauer zu bauen die dadurch anfallenden Daten für etwas anderes, als die Mautkontrolle zu nutzen. Diese Aussagen bezeichnen die gleichen Politiker nun als “grossen Fehler”.
    Wie soll man da nicht misstrauisch werden, wenn nun Fingerabdruckdatenbanken gefordert werden, die natürlich ausschliesslich zur Überprüfung der Echtheit des Reisepasses genutzt werden sollen?

    So eine ganz kleine Hoffnung habe ich ja noch, dass das Bundesverfassungsgericht die übelsten Überwachungsphantasien stoppt. Die Richter haben sich bislang jedenfalls nicht gescheut, sich in solchen Fragen auf die Seite der Bürger zu schlagen.


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